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Methoden und ergänzende Informationen zur Auftragsbearbeitung
Die hier aus dem Laborbericht verlinkten Informationen und Anmerkungen sind rückbezüglich integraler Bestandteil des jeweiligen Laborberichts.
Aktuelle Messunsicherheiten (PDF-Datei) zu den akkreditierten Verfahren stehen mit dieser Datei jederzeit öffentlich zur Verfügung und werden auf Anfrage mitgeiteilt bzw. sind Teil des Laborberichts, sofern durch gesetzliche oder behördliche Vorgaben gefordert. Eine mathematische Verrechnung der Messunsicherheit mit den Grenzwerten sowie eine Konfomitätsbewertung durch das Laboratorium erfolgt nicht.
Im Falle einer Probenahme durch die nano GmbH ist das dazugehörige Probenahmeprotokoll integraler Bestandteil dieses Laborberichts.
Eine Auflistung unser angewandten akkreditierten Methoden finden Sie in der Datenbank der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkks) (externer Link). "Dem Prüflaboratorium ist, ohne dass es einer vorherigen Information und Zustimmung der DAkkS bedarf, die Anwendung der unter den Kapiteln 1 und 2 aufgeführten genormten oder ihnen gleichzusetzenden Prüfverfahren mit unterschiedlichen Ausgabeständen der Normen gestattet. Das Prüflaboratorium verfügt über eine aktuelle Liste aller Prüfverfahren im flexiblen Akkreditierungsbereich." (zit.a.d.Urkunde) Liste der Normen im flexiblem Akkreditierungsbereich als PDF-Datei
Bei Einwaage zur Untersuchung auf leichtflüchtige organische Substanzen im Labor aus der angelieferten Originalprobe könnte dies einen Einfluss auf die Messergebnisse haben.
Entscheidungsregel nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018
Gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018 müssen Laboratorien eine Entscheidungsregel für die Beurteilung der Prüfverfahren definieren, um die Messunsicherheit bei der Beurteilung der Konformität mit einer festgelegten Anforderung zu berücksichtigen. Dies ist von besonderer Relevanz bei der Beurteilung von Analysenergebnissen, die nach Einberechnen der Messunsicherheit den Bezugswert über- bzw. unterschreiten.
Die Messunsicherheit ist ein Parameter, der die Streuung der Messwerte des jeweiligen Parameters kennzeichnet und der Messgröße zuzuordnen ist. Im Allgemeinen wird die Messunsicherheit durch die Angabe des Intervalls, innerhalb dessen der tatsächliche Wert einer Messgröße mit einer gegebenen Wahrscheinlichkeit (meist 95%) liegt, angegeben.
Kommen gesetzliche oder behördliche Normen oder Regeln zum Tragen oder enthalten anzuwendende Normen entsprechende Entscheidungsregeln, sind diese zur Beurteilung der Messergennisse anzuwenden. Eine Konformitätsbewertung wird auf dieser Grundlage getroffen.
Wenn die Entscheidungsregel vom Kunden, in Vorschriften oder in normativen Dokumenten vorgegeben wird, werden bei Aussagen zur Konformität keine Messunsicherheiten berücksichtigt. Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn der Messwert kleiner oder gleich des Grenzwertes ist.
Können für ein Untersuchungsverfahren keine Entscheidungsregeln in Vorschriften oder in normativen Dokumenten angewandt werden, erfolgt keine Aussage zur Konformität.
Sollte der Auftraggeber bei der Konformitätsbeurteilung eine andere Entscheidungsregel wünschen, muss er dies bei der Auftragserteilung mitteilen.
Im Allgemeinen wendet das Labor die 50:50-Regel an, es sei denn, der Kunde wünscht ein anderes Vorgehen.
Zur Abklärung Ihrer Messaufgaben, auch über den oben genannten Bereich hinaus, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
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